Seit 01.03.21 gilt in der BRD das neue Masernschutzgesetz. Dieses Bundesgesetz sieht vor, dass alle Schüler und Beschäftigte in öffentlichen Erziehungseinrichtungen einen Nachweis über einen gültigen Masernschutz erbringen müssen.
Dieser Nachweise umfasst die zweifache Masernschutzimpfung oder ein ärztliches Attest über eine vorherrschende Immunität. Befreit von dieser Pflicht sind nur Personen, die vor 1970 geboren sind oder bei denen aufgrund einer medizinischen Indikation keine Masernimpfung vorgenommen werden kann.
Die Grund- und Mittelschule Ebersberg hat den Auftrag, bei all ihren SchülerInnen und MitarbeiterInnen den Impfschutz zu überprüfen. Nach Aufruf werden alle Eltern gebeten, den Impfschutz ihrer Kinder mit den entsprechenden Dokumenten nachzuweisen. Aufgrund der derzeit gültigen Infektionsschutzbestimmungen wegen des Corona-Virus, werden die Eltern gebeten, die Nachweise digital an der Schule vorzulegen.
Impfnachweise, Atteste etc. können ab sofort an die E-Mail-Adresse: post@gsms-ebe.de versandt werden.
Sie können die Nachweise auch mit einer sicheren Datenverbindung auf unsere Schul-Cloud laden: Aktiveren Sie folgenden Lin: Cloud-GMSEB und geben Sie das Passwort: Masernschutz21 ein.
Ebenso möglich ist eine Zusendung per Post: Grund- und Mittelschule Ebersberg, Baldestraße 20, 85560 Ebersberg.
Fax-Zusendung: Fax-Nr.: 08092 – 25873
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgenden Informationsschreiben: